Sonntag, Juli 31, 2016

Vermischtes vom 31. Juli 2016

1. Unter der Überschrift "Ihr sexistischen Bastarde!" ist in der ZEIT ein Interview mit dem weltweit renommierten Psychologen Professor Jonathan Haidt über die Radikalisierung an US-amerikanischen Universitäten erschienen. Ein Auszug:

Haidt: Wenn in US-Universitäten mehr Männer als Frauen Sport machen, heißt es: "Ihr sexistischen Bastarde!", und die Universität muss etwas dagegen tun. Das verlangt die Title-IX-Regelung, die für Geschlechtergerechtigkeit sorgen soll. Fühlt sich eine Studentin durch den Kommentar eines Professors unwohl, ist es sexuelle Belästigung und zieht Strafen nach sich. Als Konsequenz haben Professoren zunehmend Angst vor ihren Studierenden.

ZEIT: Welche Folgen hat das für die Dozenten?

Haidt: Wir unterrichten Dinge, die ideologisch richtig, aber faktisch komplett falsch sind, zum Beispiel, dass Frauen weniger verdienen als Männer.

ZEIT: Und für die Studenten?

Haidt: Die schreien schon "Belästigung!", wenn jemand "Trump 2016" mit Kreide auf den Campus krakelt, so wie an der Emory-Universität geschehen. Da sagte ein Student: "Ich hatte Todesangst!" Das ist bizarr. Und undemokratisch.




2. Franzjörg Krieg, einer der bekanntesten und engagiertesten deutschen Väterrechtler, beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag mit dem Thema Frauenförderung und Demokratie. Ein Auszug:

Es wurde in Sachen Frauenförderung durch einseitige flächendeckende Institutionalisierung von Frauenförderposten in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Gesellschaft und mit ausschließlich weiblicher Besetzung eine Stimmungslage erzeugt, die Diskriminierung von Männern ("positive Diskriminierung") zum angemessenen Mittel der Regulierung der Gesellschaft in Sachen GM etablierte.

(...) In Sachen Gewaltschutz und Sexuellem Missbrauch von Kindern sind wir soweit, dass weibliche Täterinnenschaft vollkommen ausgeblendet wird und allein auf Männer als Täter fokusiert wird. Ich konnte in den letzten Jahren mehrfach erleben, dass ein Vater für eine Ohrfeige mehrere Tausend Euro bezahlen musste, um seine Täterschaft zu sühnen. Ich konnte aber auch mehrfach erleben, dass – auch beim Familiengericht und beim OLG – bekannt war, dass eine Mutter fortgesetzt die Kinder schlägt und dass absolut NICHTS unternommen wurde, um dies im weiteren Verlauf zu verhindern. Stellt der Vater eine Anzeige, wird er familiengerichtlich dafür abgestraft, dass er die Mutter seines Kindes nicht wertschätzt. Frauenförderung geht in diesem Fall soweit, dass Kinder weiter misshandelt werden, um eine Täterin unter den Teppich zu mogeln.

Ich habe sogar schon den Fall erlebt, dass eine gewalttätige Mutter eben nicht als Täterin das Haus verlassen musste, was nach badischer Doktrin ja auch nicht vorgesehen ist ("Gewalt zuhaus‘ – Mann muss raus!"). Stattdessen kamen die drei von der Mutter misshandelten Töchter auf Kosten des Steuerzahlers für mehrere Jahre in ein Heim. Die Mutter lebte mit dem zweiten Mann und deren gemeinsamem Sohn weiter, als wenn nichts geschehen wäre. Da es keinen Platzverweis gab, war die Mutter aus der Gewaltschutzstatistik herausgemogelt und wir als Steuerzahler haben monatlich weit über 10.000 Euro bezahlt, um damit Scheinwaisen zu erzeugen.

Was hätte diese Mutter bezahlen müssen, wenn ein Vater für eine Ohrfeige 3000 Euro zu bezahlen hat und wenn diese Mutter allein einer der drei Töchter eine brennende Zigarette auf der Backe ausdrückte? Ein Mann wäre dafür ins Gefängnis gekommen.

Was sagt das aus über Gleichstellung heute?


Der Artikel ist in Gänze lesenswert.



3. Die meisten Menschenhändler sind Frauen: keine neue Erkenntnis, aber bei all der Rhetorik von Frauen als besseren Menschen sollte man solche Dinge im Bewusstsein behalten.



4. Die Post. Einer meiner Leser macht mich auf eine Broschüre zum Opferentschädigungsgesetz aufmerksam, in der Männer sprachlich fast durchgehend eliminiert worden sind.

Wie das aussieht, veranschaulicht beispielsweise eine Passage auf Seite 29:

Stirbt die Betroffene infolge der Tat, haben Hinterbliebene unabhängig von einer eigenen Schädigung einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Dies betrifft Witwen, frühere Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen, die Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die nach dem gewaltsamen Tod der anderen Lebenspartnerin unter Verzicht auf Erwerbsfähigkeit die Betreuung gemeinsamer Kinder übernimmt, Eltern, die nach der Tötung ihres Kindes voll erwerbsunfähig werden und Kinder, deren Eltern getötet werden (Halb- und Vollwaisen).


Mein Leser kommentiert:

Hierfür werden Steuergelder verschwendet, denn die vertreibenden Institute wären ohne Steuergelder nicht existent. Wer so etwas veröffentlicht, was eigentlich eine Anleitung für normale Menschen sein soll, der ist von seiner Selbstherrlichkeit verblendet.

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