Mittwoch, April 24, 2013

Heute im Bundestag: Gleichstellungsbeauftragte sollen sich auch um Männer kümmern

Monika Ebeling wurde dafür noch von sämtlichen Goslarer Parteien der Kopf abgehackt. Alice Schwarzer polemisierte, eine Gleichstellungsbeauftragte, die sich auch um Männer kümmere, wäre wie eine Ausländerbeauftragte, die auch die Anliegen von Deutschen mit ins Programm nahm. (Über diese lustige Trennung von "Ausländern" und "Deutschen" wollen wir nicht weiter nachdenken; Schwarzer offenbart häufiger ihr rechtes Weltbild, wenn sie meint, vorbildlich links zu sein.) In Wahrheit scheint Ebeling aber mutige Vorreiterin für ein beginnendes Umdenken gewesen zu sein. Der Informationsdienst "Heute im Bundestag" meldet gerade folgendes:

Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich die Forderung, dass Gleichstellungsbeauftragte künftig - stärker als bislang - auch als Ansprechpartner für Männer zur Verfügung stehen sollen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als Material zu überweisen.

In der Eingabe wird gefordert, das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (BGleiG) zu ändern, damit bei der von der Gleichstellungsbeauftragten jährlich einzuberufenden Versammlung künftig auch männliche Beschäftigte teilnehmen können. Der Petent verweist darauf, dass sich das Gesetz an Frauen und Männer richte, gleichwohl aber durch die Einberufung einer Versammlung lediglich für weibliche Beschäftigte deren männliche Kollegen benachteiligt würden.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, räumt auch das BMFSFJ ein, dass dies eine Ungleichbehandlung darstelle. Zugleich wird darauf verwiesen, dass das Grundgesetz zwar festschreibe, dass der Staat die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu fördern habe – eine Ungleichbehandlung der Geschlechter damit aber nicht ausdrücklich ausgeschlossen sei. Das Ministerium führt weiterhin aus, dass Benachteiligungen aufgrund der "gesellschaftlichen Ressourcenverteilung und der nach wie vor bestehenden Rollenbilder von Frau und Mann" nach wie vor auf Seiten der Frauen zu finden seien. Da es ein wesentliches Ziel des BGleiG sei, diese abzubauen, bewerte man die ungleiche Behandlung nicht als unzulässig, schreibt das BMFSFJ und findet bei dieser Einschätzung die Zustimmung des Petitionsausschusses.

Gleichwohl macht das Ministerium darauf aufmerksam, dass schon der erste Erfahrungsbericht mit dem BGleiG aus dem Jahr 2006 bereits festgehalten habe, dass künftig geprüft werden müsse, "ob nicht auch Männer in dem Gesetz verstärkt berücksichtigt werden sollten". Auch der inzwischen vorliegende zweite Erfahrungsbericht komme zu dem Ergebnis, "dass die Gleichstellungsbeauftragten in Zukunft noch stärker als bisher auch als Ansprechpartnerinnen für Männer zur Verfügung stehen und auf deren spezifische Bedürfnisse und Problemlagen eingehen sollen". Angesichts dessen sieht der Petitionsausschuss die Petition als geeignet an, in die künftigen Überlegungen einbezogen zu werden, heißt es in der Beschlussempfehlung.


Aus diesen Absätzen wird klar, dass wir noch einen steinigen Weg vor uns haben. Auch dürfte "sich um die Anliegen von Männern kümmern" zunächst nach Art des Bundesforums gegen Männer ausgelegt werden, das seinen Einsatz für Männer im wesentlichen darauf beschränkt, eine Frauenquote und bessere Bezahlung von Frauen zu fordern – eine Groteske, wie sie für die deutsche Geschlechterpolitik leider typisch ist. Aber immerhin beginnt sich auch in Berlin gaaaanz allmählich etwas zu bewegen, das jahrzehntelang tot und starr gewesen ist.

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