Dienstag, November 18, 2008

Ministerin Zypries fordert Änderung des Wahlrechts – um "mehr Frauen in die Parlamente zu bringen"

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" heute auf Seite 5 berichtet, spricht sich Bundesjustizministerin Zypries (SPD) in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" für eine "variable Liste" aus, wie man sie aus dem Kommunalwahlrecht kenne. Solche Listen "würden der Wählerschaft die Möglichkeit eröffnen, gezielt Frauen zu wählen". Für eine Stärkung der Personenwahl spricht nach Ansicht von Frau Zypries, dass die Wähler selbst darüber entscheiden könnten, wie viele Frauen gewählt werden, "und zwar auch dann, wenn diese innerparteilich nur auf hinteren Listenplätzen aufgestellt werden". Das sei zwar anders als eine Quotenvorgabe bei einer "starren" Liste keine Garantie für einen Wahlerfolg von Frauen; doch die könne es in einer Demokratie auch nicht geben. Eine gesetzliche Quote für die Kandidatenaufstellung hält Ministerin Zypries der FAZ zufolge zwar für verfassungsrechtlich bedenklich. Sie erwägt jedoch, nach dem Vorbild der Hamburger Bürgerschaftswahl "Mehrmandatswahlkreise" zu schaffen. Dann könnten die Parteien Wahlkreiskandidaten beider Geschlechter aufstellen - und gezielt Frauen innerhalb einer Partei wählen. Die Ministerin fordert zudem, "soziale Aufstiegsbarrieren" für Frauen aus dem Weg zu räumen. Da schon ein parteipolitisches Engagement "extrem zeitaufwendig" sei, müssten die Parteien "neue, flexible Beteiligungsformen jenseits von 'Ochsentour' und Ortsverein entwickeln".

Es wäre natürlich interessant, den FAZ-Artikel hier in Gänze lesbar zu machen. Leider steht er aber noch nicht online (außer für FAZ-Abonnenten), und wenn ich ihn in Gänze übernehme, übertrete ich die Grenzen des Zitat- und Urheberrechts, an denen ich mit diesem Beitrag womöglich ohnehin schon hart entlangschramme. Allerdings habe ich versucht, mich auf die zentralen Aussagen des Artikels zu beschränken. Und wenn das Wahlrecht zugunsten feministischer Kriterien geändert werden soll, sollten meines Erachtens so viele Bürger wie möglich darüber informiert werden.

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